| Liegegebühren
für Schiffe von Nichtbürgern:
1 Schekel/Tag pro Tetevat Laderaum oder
15 Schekel/Monat pro Tetevat Laderaum oder
1,2 Dublonen/Jahr pro Tetevat Laderaum
Liegegebühren für
Schiffe von Bürgern:
1 Schekel/Tag pro Tetevat Laderaum oder
13 Schekel/Monat pro Tetevat Laderaum oder
1 Dublonen/Jahr pro Tetevat Laderaum
Die Bezahlung der Gebühr hat vor dem Auslaufen,
unaufgefordert in der Hafenmeisterei zu erfolgen. Der Besitz einer Monats-
bzw. Jahreskarte, befreit von dieser Regelung. Bei Nichtbeachtung ist mit
strengen Strafen zu rechnen.
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Zölle
für Waren von Nichtbürgern:
Zollfreie Waren:
Eisen- und Kupfererz;
Roheisen in den Einheiten Moprama, Prama und
Repava;
Kupfer in den Einheiten Moprama, Prama, Repava,
Blechtafel und Blechstreifen;
Quarzsand.
4% Zoll auf
alle Waren, welche aus den Zollfreien Waren hergestellt werden
(z.B.: Werkzeuge, Waffen, Glasflaschen ... u.s.w.).
10% Zoll auf
Luxusgüter (z.B.: Schmuck ...).
8% Zoll auf
alle anderen Waren. |